2026 gibt es keine gesetzlichen Änderungen beim Praxisübergang im Todesfall eines Arztes; die KV-Zulassung erlischt nach wie vor automatisch mit dem Tod des Praxisinhabers, und die Erben haben 6 Wochen Zeit, die Praxisnachfolge bei der KV zu beantragen oder die Praxis geordnet abzuwickeln.
Hintergrund
Beim Tod eines Praxisinhabers sind sofortige Maßnahmen nötig: Die KV muss unverzüglich informiert werden, ein Vertreter oder Nachfolger muss die Weiterführung sichern. Ohne rechtzeitige Handlung endet die Kassenärztliche Zulassung und die Praxis kann nicht mehr über die KV abrechnen. Für die Hinterbliebenen des Arztes ist eine Risikolebensversicherung das wichtigste Instrument zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Finanzierung der Praxisabwicklung.
Wann gilt das nicht?
Bei BAG-Mitgliedschaft (Gemeinschaftspraxis) übernehmen die verbleibenden Gesellschafter die Patientenversorgung; die KV-Zulassung des verstorbenen Arztes kann auf einen Nachfolger übergehen, ohne die Praxis schließen zu müssen.
Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten eine Risikolebensversicherung als Pflichtbaustein und hilft, die Praxisnachfolgeregelung in Testament und Gesellschaftsvertrag zu verankern.
Beim Tod eines Praxisinhabers erlischt die KV-Zulassung automatisch; die Erben haben 6 Wochen für die Nachfolgeregelung, eine Risikolebensversicherung und ein Testament mit Praxisnachfolgeklausel sind unverzichtbar.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →