Erfahrene Praxisnachfolger und betroffene Witwen von Ärzten empfehlen: Jeden Praxisinhaber sollte ein aktueller „Notfallkoffer" mit Vollmachten, KV-Kontakten, EDV-Passwörtern, Versicherungspolice-Nummern und dem Testament begleiten, im Todesfall handelt man unter extremem Zeitdruck.

Hintergrund

Erfahrungsberichte zeigen: Im Todesfall eines Praxisinhabers wird die Situation für die Hinterbliebenen durch fehlende Dokumentation dramatisch verschärft. Ohne Zugang zur Praxis-EDV kann niemand die Abrechnungsunterlagen sichern; ohne KV-Kontakt kann die Weiterführung der Praxis nicht beantragt werden. Eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht ermöglicht einem Vertreter die sofortige Handlungsfähigkeit.

Wann gilt das nicht?

Bei BAG-Mitgliedschaft sind die Gesellschafter meist gut informiert und können schnell handeln. Für angestellte Ärzte ohne Praxisverantwortung ist ein Notfallkoffer weniger kritisch.

Ärzteversichert unterstützt niedergelassene Ärzte bei der Erstellung einer vollständigen Notfalldokumentation und der Auswahl passender Absicherungsinstrumente für den Todesfall.

Jeder Praxisinhaber sollte einen aktuellen Notfallkoffer mit Vollmachten, EDV-Zugängen und Testament hinterlegen; im Todesfall sind die ersten 48 Stunden entscheidend für den Fortbestand der Praxis.

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