Eine rechtzeitige Nachlassplanung mit Testament, Risikolebensversicherung und notarieller Vollmacht ermöglicht Ärzten, die Praxis im Todesfall geordnet zu übergeben oder zu verkaufen; ohne Vorsorge erlischt die KV-Zulassung, und die Erben verlieren den Praxiswert durch erzwungene Sofortauflösung.

Hintergrund

Der Praxiswert (Goodwill + Einrichtung) kann bei gut aufgebauten Facharztpraxen mehrere Hunderttausend Euro betragen, dieser Wert ist ohne geordnete Nachfolge verloren. Die Risikolebensversicherung sichert den Hinterbliebenen Liquidität für die Übergangszeit; das Testament regelt die Praxis-Übernahme durch einen approbierten Nachfolger. Eine vorbereitete Praxisnachfolge verkürzt die Vermarktungszeit erheblich.

Wann gilt das nicht?

Bei reinen Angestelltenverhältnissen entsteht für die Hinterbliebenen kein Praxiswert-Risiko; hier geht es nur um das persönliche Vermögen. Für sehr kleine Praxen mit geringem Goodwill kann die Liquidation wirtschaftlich sinnvoller sein als eine Nachfolgesuche.

Ärzteversichert berät niedergelassene Ärzte zu vollständigen Nachlasskonzepten: Risikolebensversicherung, Testament, KV-Nachfolgeregelung und Praxiswertermittlung.

Der Praxiswert im Todesfall ist nur durch rechtzeitige Nachlassplanung zu sichern; ohne Testament, Risikolebensversicherung und Notfallvollmacht drohen Praxisauflösung und erheblicher Vermögensverlust für die Hinterbliebenen.

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