2026 führen mehrere Bundesländer den elektronischen Totenschein (eTotenschein) ein, der die papierbasierte Todesbescheinigung schrittweise ersetzt; die persönliche Pflicht zur Leichenschau und die Haftung des ausstellenden Arztes für fehlerhafte Angaben bleiben unverändert.

Hintergrund

Die Leichenschaupflicht ist im jeweiligen Landesbestattungsgesetz geregelt; sie verpflichtet jeden approbierten Arzt zur persönlichen Leichenschau bei Todesfällen in seinem Versorgungsbereich. Fehlerhafte Angaben auf dem Totenschein (z. B. falsche Todesursache) können strafrechtliche Konsequenzen nach §§ 348, 258 StGB haben. Für den eTotenschein gelten dieselben inhaltlichen Anforderungen wie für den Papierformular-Totenschein.

Wann gilt das nicht?

In Bundesländern, die den eTotenschein noch nicht eingeführt haben, bleibt das bisherige Papierformular weiterhin gültig. Für Leichenschauen im Krankenhaus übernimmt der diensthabende Arzt die Dokumentationspflicht.

Ärzteversichert informiert Ärzte über rechtliche Haftungsrisiken bei Dokumentationspflichten und empfiehlt passende Berufshaftpflicht-Absicherungen.

2026 kommt der eTotenschein in mehreren Bundesländern; die persönliche Leichenschaupflicht und die Haftung für fehlerhafte Angaben bleiben unverändert, Fehler können strafrechtliche Konsequenzen haben.

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