Ärzte mit langjähriger Erfahrung in der Leichenschau empfehlen: Totenschein vollständig, lesbar und mit eindeutiger Todesursache ausfüllen; bei unklaren oder nicht-natürlichen Todesursachen sofort die Staatsanwaltschaft informieren und niemals versuchen, die Todesursache ohne sichere Kenntnis einzutragen.
Hintergrund
Häufige Fehler bei Totenscheinen: Unleserliche Schrift führt zu Nachfragen und Verzögerungen für Bestatter und Standesamt; zu allgemeine Todesursachen (z. B. nur „Herzversagen") werden von Gesundheitsämtern beanstandet. Ärzte sollten wissen: Die Pflicht zur persönlichen Leichenschau kann nicht delegiert werden, wer sich auf telefonische Informationen verlässt und ohne Augenschein den Totenschein ausstellt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen.
Wann gilt das nicht?
In Krankenhäusern mit Sektionsabteilung können pathologische Befunde die Leichenschau ergänzen; der ausstellende Arzt bleibt aber verantwortlich für die Angaben.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine ausreichende Berufshaftpflicht, die auch Dokumentationsfehler bei hoheitlichen Aufgaben wie der Leichenschau abdeckt.
Bei der Leichenschau gilt: persönlich erscheinen, vollständig und lesbar dokumentieren; bei unklarer Todesursache sofort die Staatsanwaltschaft einschalten, Delegation oder Ausfüllen ohne Augenschein ist strafbar.
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