2026 steigen die Wiederbeschaffungskosten für medizinische Geräte inflationsbedingt weiter; Praxen, die bei Umzügen oder Gerätelieferungen auf Transportversicherung setzen, sollten die vereinbarten Versicherungssummen an aktuelle Gerätewerte anpassen.
Hintergrund
Medizinische Geräte (Ultraschall, Röntgen, Endoskopie) sind bei Transport durch Stoß, Feuchtigkeit oder Diebstahl gefährdet. Die Transportversicherung deckt Schäden während des Transports ab; die Praxis-Inhaltsversicherung deckt in der Regel nur stationäre Risiken. Bei Praxisumzügen schließen viele Umzugsunternehmen medizintechnische Hochwertobjekte aus ihrer Haftung aus.
Wann gilt das nicht?
Kleingeräte und Verbrauchsmaterialien mit geringem Einzelwert werden durch die normale Inhaltsversicherung ausreichend abgedeckt. Mietgeräte sind häufig durch den Vermieter versichert; dies sollte vor dem Transport verifiziert werden.
Ärzteversichert prüft für niedergelassene Ärzte, ob Transportrisiken bei Praxisumzügen oder Gerätelieferungen ausreichend durch bestehende Policen abgedeckt sind.
Bei Praxisumzügen und Gerätelieferungen sollten Ärzte eine separate Transportversicherung für medizinische Hochwertobjekte abschließen, da Umzugsunternehmen und Praxis-Inhaltsversicherungen diese häufig ausschließen.
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