Ärzte nach Praxisumzügen empfehlen: Vor dem Umzug eine aktuelle Geräteliste mit Wiederbeschaffungswerten erstellen, vom Umzugsunternehmen schriftlich bestätigen lassen, welche Geräte von ihrer Haftung ausgeschlossen sind, und eine separate Transportversicherung für die nicht gedeckten Objekte abschließen.

Hintergrund

Erfahrungen zeigen: Bei Praxisumzügen entstehen die meisten Schäden an empfindlichen medizinischen Geräten, Endoskope, Mikroskope und Ultraschallgeräte reagieren besonders sensibel auf Transportstöße. Umzugsunternehmen haften nach §§ 451 ff. HGB nur begrenzt und schließen Elektronik, Kunstgegenstände und medizinische Geräte häufig aus. Eine All-Risk-Transportversicherung für den Umzugstag kann für wenige Hundert Euro abgeschlossen werden.

Wann gilt das nicht?

Bei Geräten, die noch unter Herstellergarantie oder Leasingvertrag stehen, übernimmt der Hersteller oder Leasinggeber bei Transportschäden die Regulierung, sofern diese im Vertrag geregelt ist.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Praxisumzugsplanung und stellt sicher, dass alle Wertsachen ausreichend transportversichert sind.

Vor jedem Praxisumzug sollte eine aktuelle Geräteliste erstellt und eine separate Transportversicherung für medizinische Hochwertobjekte abgeschlossen werden; Umzugsunternehmen schließen empfindliche Geräte oft aus ihrer Haftung aus.

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