Der TV-Ärzte/VKA (Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser) steht 2026 zur Neuverhandlung an; der Marburger Bund verhandelt auf Basis der aktuellen Inflationsentwicklung eine Gehaltssteigerung sowie Verbesserungen bei der Bereitschaftsdienstvergütung, die bislang als unzureichend kritisiert wird.
Hintergrund
Der TV-Ärzte regelt Gehalt, Zulagen, Bereitschaftsdienste und Urlaub für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern; er gilt für rund 55.000 Ärzte. 2026 werden die Tarifgruppen ÄrzteEntgeltgruppen Ä1 bis Ä4 angepasst; besonders Fachärzte (Ä2/Ä3) profitieren von Bereitschaftsdienst-Neuregelungen. Private Kliniken (PKMS) haben eigene Regelungen und sind vom TV-Ärzte/VKA nicht erfasst.
Wann gilt das nicht?
Ärzte an Universitätskliniken fallen unter den TV-L (Tarifvertrag der Länder); Ärzte an privaten Kliniken haben individuelle Vertragsregelungen ohne Tarifbindung. Für niedergelassene Ärzte gilt der TV-Ärzte nicht.
Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, bei Gehaltserhöhungen durch Tarifanpassungen BU-Versicherung und Altersvorsorge entsprechend anzupassen.
Der TV-Ärzte/VKA wird 2026 neu verhandelt; angestellte Ärzte an kommunalen Krankenhäusern können Gehaltssteigerungen erwarten und sollten BU und Altersvorsorge zeitnah anpassen.
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