Der TV-Ärzte/VKA (Tarifvertrag für kommunale Krankenhäuser) steht 2026 zur Neuverhandlung an; der Marburger Bund verhandelt auf Basis der aktuellen Inflationsentwicklung eine Gehaltssteigerung sowie Verbesserungen bei der Bereitschaftsdienstvergütung, die bislang als unzureichend kritisiert wird.

Hintergrund

Der TV-Ärzte regelt Gehalt, Zulagen, Bereitschaftsdienste und Urlaub für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern; er gilt für rund 55.000 Ärzte. 2026 werden die Tarifgruppen ÄrzteEntgeltgruppen Ä1 bis Ä4 angepasst; besonders Fachärzte (Ä2/Ä3) profitieren von Bereitschaftsdienst-Neuregelungen. Private Kliniken (PKMS) haben eigene Regelungen und sind vom TV-Ärzte/VKA nicht erfasst.

Wann gilt das nicht?

Ärzte an Universitätskliniken fallen unter den TV-L (Tarifvertrag der Länder); Ärzte an privaten Kliniken haben individuelle Vertragsregelungen ohne Tarifbindung. Für niedergelassene Ärzte gilt der TV-Ärzte nicht.

Ärzteversichert empfiehlt angestellten Ärzten, bei Gehaltserhöhungen durch Tarifanpassungen BU-Versicherung und Altersvorsorge entsprechend anzupassen.

Der TV-Ärzte/VKA wird 2026 neu verhandelt; angestellte Ärzte an kommunalen Krankenhäusern können Gehaltssteigerungen erwarten und sollten BU und Altersvorsorge zeitnah anpassen.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →