Typische Fallstricke bei der KV-Budgetierung sind: die unkontrollierte Überschreitung des Regelleistungsvolumens (RLV), das zum Verlust der Vergütung für Mehrleistungen führt, die Unterschätzung von Quartalsbeginn-Spitzen durch Neupatienten und die fehlende Anpassung des eigenen Fallzahlmanagements an das zugewiesene Budget.

Hintergrund

Das KV-Honorarsystem basiert auf Regelleistungsvolumina, die für jede Praxis individuell anhand von Fachgruppe, Patientenstruktur und Vorjahreswerten berechnet werden. Leistungen oberhalb des RLV werden mit stark reduzierten Punktwerten vergütet (oft unter 3 Cent statt 10 Cent pro Punkt). Ärzte, die ihr Quartalsmitte-Budget bereits ausgeschöpft haben, sollten die Patientenversorgung nicht einschränken, aber unnötige Scheinöffnungen vermeiden.

Wann gilt das nicht?

Extrabudgetäre Leistungen (z. B. Prävention, Impfungen, Notfälle) werden außerhalb des RLV vergütet und sind von der Budgetkürzung ausgenommen. Praxen mit besonderen Versorgungsverträgen (HZV) haben teils eigene Budgetlogiken.

Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten ein quartalsweises Controlling der KV-Abrechnungsdaten, um Budgetüberschreitungen rechtzeitig zu erkennen.

Das Regelleistungsvolumen der KV muss quartalsweise überwacht werden; Leistungen über dem RLV werden mit stark reduzierten Punktwerten vergütet, aktives Fallzahlmanagement schützt vor Honorarverlusten.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →