Typische Fallstricke bei der EBM-Abrechnung sind: die unzulässige Nebeneinanderberechnung von Leistungen mit EBM-internem Ausschluss, fehlende Abrechnungsvoraussetzungen (z. B. Qualifikationsnachweis für besondere Leistungen) und die Überschreitung von Mengenbegrenzungen, die zu automatischen KV-Retaxierungen führen.

Hintergrund

Der EBM enthält zahlreiche Ausschlussregeln: Viele GOP dürfen am selben Tag, im selben Quartal oder nebeneinander nicht abgerechnet werden. Praxis-EDV-Systeme erkennen nicht alle Ausschlüsse automatisch; die KV führt Stichprobenprüfungen durch und fordert unzulässige Abrechungen zurück. Besonders häufige Fehler: Abrechnung der Versichertenpauschale bei bereits abgerechneten Sonderpauschalen oder falsche Zuordnung von Laborleistungen.

Wann gilt das nicht?

Extrabudgetäre Leistungen (Prävention, Impfungen) haben teils eigene, von EBM-Ausschlüssen losgelöste Regelungen. Für Belegärzte gelten zusätzliche belegärztliche EBM-Kapitel.

Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten eine jährliche EBM-Abrechnungsprüfung durch einen auf Arztrecht spezialisierten Berater.

Die häufigsten EBM-Fehler entstehen durch unzulässige Nebeneinanderabrechnung; regelmäßige Prüfung der Abrechnungssoftware-Einstellungen und KV-Feedbackberichte verhindert kostspielige Retaxierungen.

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