Typische Fallstricke beim Factoring in Arztpraxen sind: versteckte Rückgriffklauseln (unechtes Factoring), bei denen der Arzt bei Forderungsausfall haftet, fehlende schriftliche Patienteneinwilligung zur Forderungsabtretung und zu hohe Gesamtkosten, die die Liquiditätsvorteile aufzehren.

Hintergrund

Beim echten Factoring (ohne Rückgriff) kauft der Factor die Forderung vollständig und übernimmt das Ausfallrisiko; beim unechten Factoring verbleibt das Ausfallrisiko beim Arzt, dieser Unterschied ist im Kleingedruckten oft versteckt. Für Privatpatienten-Forderungen (GOÄ) muss der Patient der Abtretung schriftlich zustimmen; ohne diese Einwilligung ist die Abtretung unwirksam. Factoringgebühren von 1-3 Prozent der Forderungssumme sind üblich; höhere Gebühren machen Factoring unwirtschaftlich.

Wann gilt das nicht?

Für GKV-Forderungen gegenüber der KV ist Factoring in der Regel nicht notwendig, da die KV zuverlässig und fristgerecht zahlt. Factoring lohnt sich vor allem für Privatarztpraxen mit langen Zahlungszielen.

Ärzteversichert informiert Ärzte über die Vor- und Nachteile von Factoring-Modellen und hilft bei der Auswahl eines geeigneten Anbieters.

Beim Arztpraxis-Factoring ist echtes Factoring (ohne Rückgriff) vom unechten Factoring zu unterscheiden; Patienteneinwilligung zur Forderungsabtretung und Gesamtkostenvergleich sind vor Vertragsschluss zwingend.

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