Typische Fallstricke bei der GOÄ-Abrechnung sind: Steigerungsfaktoren über dem Regelwert von 2,3 ohne schriftliche Begründung, die Nebeneinanderberechnung von Leistungen mit GOÄ-internem Ausschluss (z. B. Grundleistungen und Sonderziffern am selben Tag) und die fehlende Wahlleistungsvereinbarung vor Behandlungsbeginn.
Hintergrund
Die GOÄ erlaubt Steigerungsfaktoren bis 1-fach bis 3,5-fach; über 2,3-fach muss die besondere Schwierigkeit oder der Zeitaufwand schriftlich begründet werden, sonst ist der Mehrbetrag nicht durchsetzbar. Besonders häufig: Ärzte rechnen Analogziffern ab, ohne die gesetzlich vorgeschriebene Analogbegründung beizufügen. Die Rechnung muss dem Patienten innerhalb von 3 Monaten nach der Behandlung zugehen, sonst verjährt der Anspruch.
Wann gilt das nicht?
Für GKV-Versicherte gilt die GOÄ nicht; dort ist der EBM anzuwenden. Für Beamte gelten bei der GOÄ besondere Beihilferegelungen, die die erstattungsfähigen Höchstsätze begrenzen.
Ärzteversichert empfiehlt Privatärzten und Belegärzten eine regelmäßige GOÄ-Abrechnungsschulung, um Retaxierungen durch PKV-Gesellschaften zu vermeiden.
GOÄ-Steigerungsfaktoren über 2,3 müssen schriftlich begründet werden; Analogziffern brauchen eine Begründung; die Rechnung muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden, diese drei Regeln vermeiden die häufigsten GOÄ-Fehler.
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