Typische Fallstricke bei der Kassenabrechnung-Optimierung sind: die Einbeziehung von Ziffern, für die keine Abrechnungsgenehmigung der KV vorliegt, statistische Auffälligkeiten durch ungewöhnliche Leistungsprofile, die KV-Prüfanträge auslösen, und die Verwechslung von legaler Abrechnungsoptimierung mit unzulässiger Up-Coding-Praxis.

Hintergrund

Legale Kassenabrechnung-Optimierung bedeutet: alle tatsächlich erbrachten und dokumentierten Leistungen vollständig abzurechnen, keine Leistungen unter ihrem tatsächlichen Aufwand zu kodieren und alle möglichen Zusatzziffern bei Vorliegen der Abrechnungsvoraussetzungen zu nutzen. Unzulässig ist das Up-Coding (Abrechnung höherwertiger Leistungen als tatsächlich erbracht); dies kann als Abrechnungsbetrug nach §263 StGB gewertet werden.

Wann gilt das nicht?

Eine reine Abrechnungsprüfung (Vergleich der eigenen Abrechnung mit Fachgruppen-Durchschnitt) ist immer legitim und sollte regelmäßig durchgeführt werden. KV-Feedbackberichte zeigen Abweichungen zum Fachgruppendurchschnitt und sollten als Orientierungsrahmen genutzt werden.

Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten eine jährliche Abrechnungsanalyse durch einen spezialisierten Abrechnungsberater, um ungenutzte legale Abrechnungspotenziale zu identifizieren.

Legale Kassenabrechnung-Optimierung bedeutet vollständige Dokumentation und korrekte Kodierung; Up-Coding (Abrechnung nicht erbrachter Leistungen) ist Abrechnungsbetrug und muss strikt vermieden werden.

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