Typische Fallstricke bei der Notdienst-Abrechnung sind: die Verwechslung von kassenärztlichem Notdienst (KV-Notfallambulanz) und regulärem Bereitschaftsdienst im Krankenhaus, das Vergessen von Nacht- und Wochenend-Zuschlägen und die fehlende Kennzeichnung der Notfallbehandlung in der Patientendokumentation.

Hintergrund

Im KV-Notdienst gelten eigene EBM-Ziffern (Kapitel 1.2); Notfallbehandlungen dürfen nicht über die normale Praxissprechstundenpauschale abgerechnet werden. Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sind separate GOP und müssen gesondert abgerechnet werden; viele Praxis-EDV-Systeme ergänzen diese nicht automatisch. Die Notfallkennzeichnung im Abrechnungssystem ist Abrechnungsvoraussetzung für die Notfallziffern.

Wann gilt das nicht?

Hausärzte, die an einem Nacht- oder Wochenend-Bereitschaftsdienst der KV teilnehmen, haben separate Vergütungsregeln (Bereitschaftsdienstvergütung der KV). Krankenhausärzte rechnen Notfälle über §76 Abs. 3a SGB V ab.

Ärzteversichert informiert niedergelassene Ärzte über korrekte Notdienst-Abrechnungsmodalitäten und hilft bei der Überprüfung von EDV-Einstellungen.

Notfallbehandlungen erfordern eigene EBM-Kapitel-1.2-Ziffern; Nacht- und Wochenend-Zuschläge müssen separat abgerechnet werden und werden von Praxis-EDV-Systemen oft nicht automatisch ergänzt.

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