Typische Fallstricke beim Praxis-Controlling sind: fehlende monatliche Liquiditätsplanung (Praxen mit gutem Gewinn können durch schlechtes Timing bei Steuernachzahlungen in Zahlungsschwierigkeiten geraten), die Verwechslung von buchhalterischem Gewinn und tatsächlichem Cashflow und die zu späte Reaktion auf steigende Personalkosten.
Hintergrund
Arztpraxen haben einen typischen Cashflow-Rhythmus: KV-Honorare kommen quartalsweise, Gehälter monatlich. Wer keine monatliche Liquiditätsplanung hat, kann im 3. Monat eines Quartals Liquiditätsengpässe erleben. Steuervorauszahlungen und Nachzahlungen überraschen viele Praxisinhaber; eine monatliche Steuerrücklage von 30-40 Prozent des EÜR-Gewinns ist die Grundregel.
Wann gilt das nicht?
Für Praxen mit stabilen monatlichen Einnahmen (z. B. durch gleichmäßige Privatpatienten-Honorare) ist die Liquiditätsplanung unkomplizierter. Bei BAG-Praxen gleichen die Zahlungsströme der Gesellschafter Schwankungen aus.
Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten ein quartalsweises Controlling-Meeting mit dem Steuerberater und eine monatliche Liquiditätsplanung, die auch Steuernachzahlungen berücksichtigt.
Praxis-Controlling muss Liquidität (monatlicher Cashflow) von buchhalterischem Gewinn trennen; eine Steuerrücklage von 30-40 Prozent des Gewinns verhindert Zahlungsengpässe bei Steuernachzahlungen.
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