Typische Fallstricke bei der KV-Quartalsbericht-Analyse sind: zu oberflächliche Prüfung der Honorarbescheide (fehlerhafte Kürzungen bleiben unbemerkt), Nichtbeachtung von RLV-Überschreitungen und ihrer Ursachen sowie das Verpassen der Widerspruchsfrist (1 Monat) bei fehlerhaften Honorarkürzungen.
Hintergrund
KV-Honorarbescheide enthalten detaillierte Informationen über abgerechnete Leistungen, anerkannte Leistungen, gekürzte Leistungen und die RLV-Auslastung. Jede Kürzung sollte analysiert werden: Handelt es sich um eine rechtmäßige Budgetkürzung oder um eine fehlerhafte Absetzung wegen angeblich fehlender Abrechnungsvoraussetzungen? Letztere können innerhalb eines Monats widersprochen werden. Der Widerspruchsbescheid muss schriftlich bei der KV eingehen.
Wann gilt das nicht?
Praxen mit sehr stabilen Abrechnungsmustern und regelmäßig ausgenutztem RLV haben weniger Überraschungen im Quartalsbericht. Für außerordentliche Leistungseinbrüche (Krankheit, Urlaub) sollte proaktiv eine KV-Anfrage gestellt werden.
Ärzteversichert empfiehlt niedergelassenen Ärzten, die KV-Quartalsbescheide innerhalb der ersten Woche nach Erhalt systematisch zu analysieren und alle Honorarkürzungen zu dokumentieren.
KV-Quartalsbescheide müssen innerhalb der 1-Monats-Widerspruchsfrist auf fehlerhafte Kürzungen geprüft werden; jede Absetzung wegen fehlender Abrechnungsvoraussetzungen sollte hinterfragt werden.
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