Typische Fallstricke bei Selektivverträgen (HZV, ASV, IV-Verträge) für Ärzte sind: langfristige Vertragsbindungen von 3-5 Jahren ohne vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit, zusätzliche Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen über den KV-Standard hinaus und unklare Vergütungsobergrenzen, die dazu führen, dass Mehrleistungen unbezahlt bleiben.

Hintergrund

Selektivverträge bieten Zusatzvergütungen über den EBM hinaus; im Gegenzug verpflichten sie Ärzte zu erhöhten Dokumentations- und Qualitätsstandards. Besonders kritisch: Selektivverträge können die gleichzeitige Teilnahme an anderen Verträgen (z. B. HZV und IV-Vertrag gleichzeitig für denselben Patienten) ausschließen. Verträge ohne klare Volumenbegrenzung können durch einen unerwartet hohen Patientenansturm unwirtschaftlich werden.

Wann gilt das nicht?

Fachärzte in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) haben stärkere gesetzliche Rahmenbedingungen; bei ASV sind die Ausstiegsbedingungen klarer geregelt als bei freien Selektivverträgen.

Ärzteversichert empfiehlt, Selektivverträge vor Unterzeichnung von einem auf Kassenarztrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Selektivverträge sollten vor Unterzeichnung auf Ausstiegsklauseln, Vergütungsobergrenzen und Dokumentationsmehraufwand geprüft werden; langfristige Bindungen ohne Exit-Option sind der häufigste Fallstrick.

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