2026 vereinfacht das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz den Praxisübergang für Nachfolger; in Unterversorgungsgebieten können KVen Praxisübernahmen mit Förderprogrammen (Niederlassungsprämien bis 50.000 Euro) unterstützen, um die ärztliche Versorgung zu sichern.
Hintergrund
Der Übergang zum Praxisinhaber 2026 erfordert: KV-Zulassung (Bedarfsplanung prüfen), Kaufvertrag für Praxis mit Bewertungsgutachten, Praxisfinanzierung (häufig 150.000 bis 500.000 Euro), Anpassung aller Versicherungen (BU, Berufshaftpflicht, Praxisinhalt, Rechtsschutz) und Eintragung als Freiberufler beim Finanzamt. In 2026 werden digitale Zulassungsantragsverfahren über das KV-Portal weiter ausgebaut.
Wann gilt das nicht?
In überversorgten Gebieten kann eine KV-Zulassung durch Bedarfsplanung gesperrt sein; hier sind Job-Sharing-Modelle oder der Erwerb eines auslaufenden Zulassungsrechts die Alternativen.
Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Übergang in die Niederlassung mit einer vollständigen Versicherungsberatung: von Berufshaftpflicht über Praxisversicherung bis zur Absicherung der Praxisfinanzierung.
2026 werden KV-Zulassungsverfahren für Praxisübernahmen weiter digitalisiert; Ärzte, die eine Praxis übernehmen, müssen alle Versicherungsverträge vom Anstellungsverhältnis auf Selbstständigkeit umstellen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →