Ärzte, die den Schritt in die Niederlassung vollzogen haben, empfehlen: Den Praxiswert durch einen unabhängigen Gutachter (nicht vom Verkäufer beauftragt) prüfen lassen, alle Versicherungsumstellungen (BU, Haftpflicht, PKV) mindestens 6 Monate vor Praxisübernahme einleiten und den spezialisierten Steuerberater von Beginn der Vertragsverhandlungen an einbeziehen.
Hintergrund
Erfahrungen zeigen: Viele Praxiskäufer zahlen zu viel für den Goodwill, weil sie den Patientenstamm-Abwanderungsrisiko nach Inhaberwechsel unterschätzen. Ein unabhängiges Bewertungsgutachten nach IDW-Standard schützt vor Überzahlung. Versicherungsumstellungen brauchen Zeit: BU-Neuabschlüsse erfordern Gesundheitsprüfung; Berufshaftpflicht für Praxisinhaber ist umfangreicher als für Angestellte.
Wann gilt das nicht?
Bei Gründung einer neuen Praxis (ohne Übernahme) entfällt die Kaufpreisverhandlung; hier sind Standortanalyse und Erstausstattungsfinanzierung die zentralen Themen.
Ärzteversichert begleitet Ärzte beim Übergang in die Niederlassung mit einem vollständigen Versicherungs-Check und der Koordination aller notwendigen Versicherungsumstellungen.
Beim Übergang zur Niederlassung sind ein unabhängiges Praxiswertgutachten und frühzeitige Versicherungsumstellungen (mindestens 6 Monate vorher) die wichtigsten Schritte, beides wird von angehenden Praxisinhabern häufig unterschätzt.
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