Ab 2026 gelten für angestellte Ärzte verschärfte Dokumentationspflichten für Überstunden, und Arbeitgeber sind stärker in der Pflicht, geleistete Mehrarbeit entweder zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen.

Hintergrund

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die werktägliche Arbeitszeit auf acht Stunden; Verlängerungen auf zehn Stunden sind nur zulässig, wenn im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten der Durchschnitt von acht Stunden eingehalten wird. Ab 2026 müssen Arbeitgeber Überstunden elektronisch erfassen und auf Anfrage nachweisen, was bisher häufig fehlte. Für Ärzte in Bereitschaftsdiensten gelten weiterhin die Sonderregelungen des ArbZG §7, die eine Verlängerung per Tarifvertrag erlauben.

Wann gilt das nicht?

Selbstständige Praxisinhaber unterliegen dem ArbZG nicht und können ihre Arbeitszeit frei gestalten. Leitende Angestellte mit echter Personalverantwortung fallen ebenfalls aus dem Anwendungsbereich des ArbZG heraus.

Ärzteversichert empfiehlt, Überstundenregelungen beim Vertragseintritt klar zu verhandeln und auf korrekte Vergütungsklauseln zu bestehen.

Ab 2026 müssen Arbeitgeber Überstunden von Ärzten dokumentiert nachweisen; ungeplante Mehrarbeit muss vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden.

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