Erfahrene Praxisinhaber berichten, dass viele Betriebshaftpflichtpolicen Umweltschäden nur bis zu einer deutlich zu niedrigen Sublimite von 50.000–100.000 Euro abdecken, trotz tatsächlichem Schadenspotenzial im sechsstelligen Bereich.

Hintergrund

In der Praxis entstehen Umwelthaftpflichtschäden am häufigsten durch falsch entsorgte chemische Abfälle, auslaufende Heizöltanks im Praxisgebäude oder verunreinigte Abwässer aus der Labordiagnostik. Ärzte mit eigenen Praxisgebäuden sollten neben der Betriebshaftpflicht auch prüfen, ob die Gewässerschadenhaftpflicht ausreichend dimensioniert ist. Empfehlenswert: jährliche Prüfung aller Entsorgungsnachweise.

Wann gilt das nicht?

Ärzte in Mietobjekten ohne eigene Heizungsanlage oder Tanklager tragen das Umwelthaftungsrisiko häufig nur anteilig; der Vermieter ist primär haftbar für gebäudeseitige Umweltschäden.

Ärzteversichert hilft Praxisinhabern, den Umweltbaustein korrekt zu dimensionieren und in das bestehende Versicherungskonzept einzubetten.

Der wichtigste Tipp: Umwelthaftpflicht-Sublimiten in der Betriebshaftpflicht gezielt prüfen und bei Praxen mit Labor oder Röntgen auf mindestens 500.000 Euro anheben.

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