Führende Versicherer passen 2026 ihre Unfallversicherungstarife für Ärzte an und integrieren Infektionsklauseln, die Berufsinfektionen durch Nadelstichverletzungen oder Schleimhautkontakt als versichertes Unfallrisiko anerkennen.
Hintergrund
Traditionell galten Berufsinfektionen in der privaten Unfallversicherung nicht als Unfall im klassischen Sinne. Neuere Tarife schließen ab 2026 ausdrücklich das erhöhte berufliche Infektionsrisiko von Ärzten ein, relevant insbesondere bei HIV, Hepatitis B und C durch Nadelstichverletzungen. Gleichzeitig steigen empfohlene Invaliditätsgrundsummen für Ärzte, da das finanzielle Schadenpotenzial bei Berufsunfähigkeit durch Unfall deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt.
Wann gilt das nicht?
Berufskrankheiten, die schleichend entstehen (etwa Gehörschäden durch Dauerlärm), fallen weiterhin nicht unter die private Unfallversicherung, sondern müssen über die BU-Versicherung abgesichert werden. Unfälle im privaten Bereich sind bereits durch bestehende Policen gedeckt.
Bei Ärzteversichert prüfen wir, ob Ihre Unfallversicherung die ärztlichen Berufsrisiken 2026 korrekt abbildet.
2026 sollten Ärzte ihre Unfallversicherung auf Infektionsklauseln und ausreichende Invaliditätsgrundsummen prüfen lassen, da neue Tarife diese Berufsrisiken erstmals explizit einschließen.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →