Die private Unfallversicherung zahlt Ärzten bei bleibender Invalidität durch ein plötzliches Unfallereignis ein einmaliges Kapital, das für Umbaumaßnahmen, Umschulungen oder die Ablösung von Praxisverbindlichkeiten genutzt werden kann.
Hintergrund
Vorteil: Flexibles Einmalkapital ohne Nachweis konkreter Verwendung, im Gegensatz zur monatlichen BU-Rente. Leistung tritt schnell ein, sobald der Invaliditätsgrad ärztlich festgestellt wird. Nachteil: Die Unfallversicherung deckt nur Unfälle (plötzliches, äußeres Ereignis), die weitaus häufigere Ursache von Berufsunfähigkeit bei Ärzten sind Krankheiten (Rücken, psychische Erkrankungen), die nicht versichert sind.
Wann gilt das nicht?
Als alleinige Absicherung ist die Unfallversicherung für Ärzte klar unzureichend. Sie eignet sich als Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht als Ersatz. Ärzte mit vollständig finanzierter Praxis und ohne Schulden haben einen anderen Bedarf als jungangestellte Klinikärzte.
Bei Ärzteversichert empfehlen wir, Unfallversicherung und BU stets gemeinsam zu planen und aufeinander abzustimmen.
Die Unfallversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zur BU-Versicherung, kann diese aber nicht ersetzen, da die meisten Berufsunfähigkeiten bei Ärzten durch Krankheiten verursacht werden.
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