Ab 2026 können Arztpraxen höhere steuerfreie Dotierungen in eine rückgedeckte Unterstützungskasse einbringen, da der steuerlich anerkannte Höchstbetrag der Pensionsrückstellung nach §6a EStG an die gestiegenen Rechnungsgrundlagen angepasst wurde.

Hintergrund

Die Unterstützungskasse ist ein bewährter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) für Praxisinhaber, die zugunsten von Mitarbeitenden oder sich selbst (bei angestellten Ärzten als GmbH-Gesellschafter) Mittel steuerfrei ansparen möchten. Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, und die Auszahlung im Rentenalter erfolgt zu persönlichen Steuersätzen, die oft deutlich niedriger liegen als der Spitzensteuersatz während der Erwerbsphase.

Wann gilt das nicht?

Freiberufliche Einzelpraxen ohne angestellte Ärzte und ohne GmbH-Konstruktion können die Unterstützungskasse in der Regel nicht für sich selbst nutzen. Auch für Praxen mit weniger als drei Mitarbeitern lohnt sich der Verwaltungsaufwand oft nicht.

Bei Ärzteversichert begleiten wir Praxisinhaber bei der Einrichtung einer Unterstützungskasse und zeigen, wie die Dotierung optimal an die Praxisliquidität angepasst wird.

Die Unterstützungskasse ist 2026 durch gestiegene Dotierungsrahmen besonders attraktiv für Arztpraxen, die steueroptimiert Altersvorsorge für angestellte Ärzte oder GmbH-Gesellschafter aufbauen möchten.

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