Die Unterstützungskasse bietet Arztpraxen den entscheidenden Vorteil, dass Dotierungen als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig sind und keine Beitragsbemessungsgrenzen wie bei Direktversicherung oder Pensionskasse gelten.

Hintergrund

Vorteil: Besonders für Praxisinhaber mit hohem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist die Unterstützungskasse der einzige bAV-Weg ohne Deckelung. Nachteil: Der Verwaltungsaufwand ist höher als bei anderen bAV-Formen; es ist eine externe Trägergesellschaft (z. B. ein Verband) einzuschalten. Zudem ist die Dotierung auf den versicherungsmathematisch ermittelten Barwert der Versorgungszusage begrenzt.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Angestelltenverhältnis ohne GmbH-Anstellungsvertrag können die Unterstützungskasse nicht als Praxisinhaber nutzen. Für kleine Praxen mit wenigen Mitarbeitenden ist oft die Direktversicherung als einfacherer bAV-Weg vorzuziehen.

Ärzteversichert zeigt, welcher bAV-Durchführungsweg für Ihre Praxis am vorteilhaftesten ist, inklusive Vergleich Unterstützungskasse vs. Direktzusage vs. Direktversicherung.

Die Unterstützungskasse ist der leistungsstärkste bAV-Weg für Praxisinhaber mit hohem Einkommen, erfordert aber sorgfältige Liquiditätsplanung und externe Verwaltung.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →