Erfahrene Urologen mit eigener Praxis berichten, dass Standardhaftpflichtpolicen für Allgemeinärzte häufig keine ausreichende Deckung für ambulante urologische Eingriffe wie transurethrale Resektionen oder Lithotripsien bieten.

Hintergrund

Besonders wichtig: Die Arzthaftpflicht sollte operative ambulante Eingriffe explizit einschließen und Deckungssummen von mindestens 5 Mio. Euro je Schadensfall aufweisen. Urologen mit eigenem Ultraschallgerät, Laser-Lithotripter oder Zystoskop benötigen zudem eine Gerätehaftpflicht, die technische Schäden an Patientinnen und Patienten abdeckt. Erfahrungsgemäß lohnt es sich, die Police alle drei Jahre durch einen auf Heilberufe spezialisierten Makler prüfen zu lassen.

Wann gilt das nicht?

Reine Ordinations-Urologen ohne operative Leistungen haben ein deutlich geringeres Haftungsrisiko und kommen mit einer Standardarztpraxispolice aus. In Gemeinschaftspraxen trägt die Gemeinschaft das Risiko gemeinsam.

Ärzteversichert bietet urologischen Praxen einen spezialisierten Versicherungscheck mit Fokus auf operative Risiken und Gerätehaftpflicht.

Urologen mit ambulanten Eingriffen sollten ihre Arzthaftpflicht gezielt auf operative Leistungen und ausreichende Deckungssummen prüfen lassen, Standardpolicen sind oft unzureichend.

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