Arztpraxen, die regelmäßig Informationsveranstaltungen, Patientenschulungen oder Fortbildungsabende für externe Gäste organisieren, benötigen ab 2026 eine eigenständige Veranstalterhaftpflicht, da die Betriebshaftpflicht externe Veranstaltungsschäden typischerweise nicht abdeckt.

Hintergrund

Die Betriebshaftpflicht einer Arztpraxis versichert Schäden, die im regulären Praxisbetrieb entstehen. Sobald Personen außerhalb des Patientenbehandelns, z. B. als Zuhörer einer Informationsveranstaltung, auf dem Praxisgelände zu Schaden kommen (Sturz, Sachschäden), greift diese Police häufig nicht. Veranstalterhaftpflichtversicherungen decken typischerweise Personen- und Sachschäden während öffentlicher Events ab und sind ab wenigen hundert Euro jährlich erhältlich.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die ausschließlich interne Team-Veranstaltungen ohne externe Gäste durchführen, benötigen keine separate Veranstalterhaftpflicht. Veranstaltungen in externen Tagungsräumen sind über die Veranstalterhaftpflicht des Raumvermieters mitversichert.

Bei Ärzteversichert prüfen wir, ob Ihre Betriebshaftpflicht Veranstaltungsrisiken einschließt oder eine Zusatzdeckung notwendig ist.

Arztpraxen mit öffentlichen Patientenveranstaltungen benötigen eine separate Veranstalterhaftpflicht, da die Betriebshaftpflicht externe Veranstaltungsschäden in der Regel nicht abdeckt.

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