Praxisinhaber berichten, dass ein einziger Sturz eines Patienten auf einer selbst organisierten Veranstaltung ohne ausreichende Absicherung zu einem fünfstelligen Schadensfall führen kann, der nicht durch die reguläre Betriebshaftpflicht gedeckt war.
Hintergrund
Ein bewährter Praxistipp: Wer regelmäßig Veranstaltungen organisiert, sollte die Veranstalterhaftpflicht als Jahrespolice mit Pauschaldeckung abschließen statt für jede Einzelveranstaltung eine Kurzzeitpolice zu beantragen. Das spart Zeit und ist bei mehr als zwei Veranstaltungen pro Jahr meist günstiger. Wichtig: Prüfen, ob die Police auch Sachschäden an Veranstaltungsausrüstung (Beamer, Leinwände) einschließt.
Wann gilt das nicht?
Bei reinen Online-Veranstaltungen ohne physische Zusammenkunft entfällt das klassische Veranstalterhaftpflichtrisiko; hier genügt die Betriebshaftpflicht. Kooperationsveranstaltungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung können unter deren Versicherungsschutz fallen.
Ärzteversichert prüft im Rahmen eines Versicherungschecks, ob Ihre Betriebshaftpflicht bereits einen Veranstaltungsbaustein enthält oder eine eigenständige Police sinnvoll ist.
Der wichtigste Tipp: Veranstalterhaftpflicht als Jahrespolice abschließen, wenn mehr als eine Praxisveranstaltung pro Jahr geplant ist, günstiger und administrativ einfacher als Einzelpolicen.
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