Eine Praxisausfallversicherung mit Quarantänebaustein sichert das Praxiseinkommen bei behördlich angeordneten Schließungen ab einem vereinbarten Tagessatz und verhindert so Liquiditätsengpässe während des Ausfalls.
Hintergrund
Vorteil: Feste Tagespauschale (typischerweise 300–800 Euro je nach Praxisgröße) fließt ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Einnahmen. Nachteil: Quarantäne-Policen sind nach der Pandemieerfahrung teurer geworden; manche Versicherer schränken den Infektionsschutz auf bestimmte Erreger ein oder erhöhen die Selbstbeteiligung. Außerdem greift die Praxisausfallversicherung oft nicht bei freiwilliger Quarantäne ohne behördliche Anordnung.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte im Krankenhaus sind über die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers abgesichert und benötigen keine Praxisausfallversicherung. Praxen mit nachgewiesener Vertretungsregelung haben faktisch keinen Verdienstausfall.
Ärzteversichert analysiert, welche Praxisausfallversicherung den Quarantänefall korrekt und lückenlos abdeckt, ohne überteuerte Ausschlüsse.
Eine Praxisausfallversicherung mit Quarantänebaustein ist für niedergelassene Ärzte ohne institutionellen Rückhalt unverzichtbar; Deckungsumfang und Ausschlusslisten müssen aber genau geprüft werden.
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