Praxisinhaber mit Erfahrung in der Privatliquidation empfehlen, jährlich im Oktober eine Offene-Posten-Liste zu erstellen und Forderungen aus dem Jahr vor drei Jahren gezielt zu prüfen, bevor die Verjährung am 31.12. eintritt.

Hintergrund

Ein typischer Praxisfehler: Der Arzt überträgt das Mahnwesen der Arzthelferin, ohne klare Eskalationsregeln zu vereinbaren. Forderungen verschwinden dann in der Buchhaltung. Empfehlenswert: automatisierte Mahnläufe mit spätestens nach 60 Tagen einer zweiten Mahnung und nach 90 Tagen Übergabe an ein Inkassobüro oder Rechtsanwalt. Eine gerichtliche Mahnung hemmt die Verjährung nach §204 BGB.

Wann gilt das nicht?

Für Patienten mit Beihilfeanspruch verlängern sich Zahlungsfristen häufig durch behördliche Erstattungsprozesse; hier sollte die Verjährungsberechnung entsprechend angepasst werden. Bei einvernehmlichen Ratenzahlungsvereinbarungen läuft die Verjährung durch die Anerkenntnisse neu.

Ärzteversichert gibt Praxen Hinweise, wie ein rechtssicheres Forderungsmanagement aufgebaut wird, das Verjährungsverluste minimiert.

Der wichtigste Tipp: Offene Privatliquidationen jährlich im Oktober auf Verjährungsfristen prüfen und bei Bedarf sofort gerichtliche Mahnverfahren einleiten, um Verjährungseintritt zu verhindern.

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