Die dreijährige Verjährungsfrist für Arzthonorare gibt Praxen ausreichend Spielraum für Mahnverfahren und gerichtliche Durchsetzung, ist aber kein Ersatz für ein aktives Forderungsmanagement.

Hintergrund

Vorteil: Drei Jahre sind für ein konsequentes Mahnwesen mehr als ausreichend; selbst bei langwierigen Beihilfeverfahren bleibt genug Zeit. Nachteil: Praxen, die keine aktiven Mahnprozesse etabliert haben, verlieren am Jahresende automatisch ältere Forderungen, ohne Vorwarnung. Statistisch schreiben Arztpraxen in Deutschland jährlich 1–3 % ihres Umsatzes durch Verjährung oder Zahlungsausfälle ab.

Wann gilt das nicht?

Forderungen gegen die GKV über die KV verjähren nach anderen Regeln; hier entscheidet die KV über Einspruchsfristen und Nachforderungen. Für Auslandspatienten gelten ggf. abweichende Verjährungsregeln des jeweiligen Heimatlandes.

Bei Ärzteversichert empfehlen wir ein strukturiertes Forderungsmanagement als Teil des Praxiscontrollings, wer Ausfälle minimiert, schützt aktiv seinen Lebensstandard.

Die dreijährige Verjährungsfrist schützt Arztforderungen ausreichend lang, aber nur, wenn aktives Mahnwesen und Jahreschecks das Auslaufen von Fristen verhindern.

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