Eigene Praxisräume zu vermieten sichert Ärzten monatliche Mieteinnahmen als passive Altersvorsorge und ermöglicht Abschreibungen auf die Immobilie als steuerlichen Vorteil.
Hintergrund
Vorteil: Mieteinnahmen aus einer eigenständig gehaltenen Praxisimmobilie sind real bewirtschaftbare Kapitalanlagen; bei Veräußerung nach zehn Jahren steuerfrei (§23 EStG). Abschreibungen (2 % p.a. auf Gebäude) reduzieren die Steuerlast. Nachteil: Die Immobilie bindet erhebliches Kapital, das alternativ in Aktien oder Fonds investiert werden könnte. Zudem entstehen Vermieterrisiken wie Mietausfälle, Instandhaltungskosten und Leerstand bei Praxisaufgabe des Mieters.
Wann gilt das nicht?
In teuren Innenstadtlagen mit hohen Kaufpreisfaktoren (Faktor 25+) rechnet sich der Immobilienerwerb als Investment oft nicht gegenüber alternativen Kapitalanlagen. In schrumpfenden Regionen droht Wertverlust der Praxisimmobilie.
Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisimmobilienstrategie in eine Gesamtvermögensplanung einzubetten und dabei Liquiditäts- und Renditeerwartungen realistisch zu kalkulieren.
Eigene Praxisräume zu vermieten bietet steuerliche Vorteile und passive Einnahmen, eignet sich aber nicht für alle Ärzte, hohe Kaufpreisfaktoren und Leerstandrisiken müssen bedacht werden.
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →