Ärzte, die ihre Nachfolge früh geplant haben, berichten einheitlich: Der größte Fehler ist das Fehlen eines klaren Testaments, das Praxis, Immobilien und liquide Vermögen ausdrücklich und steueroptimiert regelt.
Hintergrund
Ein verbreitetes Problem: Praxen werden durch ungeplante Erben nicht fortgeführt, verlieren an Wert oder müssen zwangsverkauft werden. Empfehlenswert ist eine klare testamentarische Regelung in Verbindung mit einer Praxisfortführungsklausel. Außerdem: Schenkungen zu Lebzeiten in Zehn-Jahres-Abständen nutzen, um Freibeträge mehrfach auszuschöpfen. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören ebenfalls in das Nachfolgepaket.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne Erben oder mit sehr kleinem Vermögen unterhalb der Freibeträge benötigen nur ein einfaches Testament, keine komplexe Strukturplanung.
Ärzteversichert koordiniert mit Notaren und Steuerberatern eine praxisorientierte Vermögensnachfolgeplanung für Ärzte in allen Karrierephasen.
Der wichtigste Tipp: Arztpraxis, Immobilien und Privatvermögen im Testament einheitlich und steueroptimiert regeln, fehlende Nachfolgeplanung kostet Erben oft Tausende Euro an Erbschaftsteuer.
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