Eine frühzeitig geplante Vermögensnachfolge ermöglicht Ärzten, Freibeträge mehrfach zu nutzen, Erbschaftsteuern zu minimieren und sicherzustellen, dass die Praxis zu fairen Konditionen übergeben wird.
Hintergrund
Vorteil: Bis zu 500.000 Euro Freibetrag pro Erbe und Elternteil alle zehn Jahre; durch gestaffelte Schenkungen können erhebliche Erbschaftsteuerbeträge vermieden werden. Praxis kann zu Lebzeiten übergeben werden, was einen geordneten Übergang ermöglicht. Nachteil: Planung erfordert erheblichen Zeit- und Beratungsaufwand; Notargebühren, Steuerberatung und ggf. Gutachterkosten summieren sich auf mehrere tausend Euro.
Wann gilt das nicht?
Bei sehr kleinem Gesamtvermögen unterhalb der Freibeträge ist aufwändige Nachfolgeplanung nicht notwendig. Auch wer keine Erben hat, benötigt eine andere Art der Nachfolgeplanung (z. B. Stiftung oder Vermächtnis).
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Gesamtplanung aus Versicherungsschutz, Altersvorsorge und Vermögensnachfolge.
Strukturierte Vermögensnachfolge spart Ärzten erhebliche Erbschaftsteuern und sichert den Praxiswert, der Planungsaufwand amortisiert sich bereits bei mittleren Vermögen schnell.
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