Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Ärzte schließt die Deckungslücke bei Beratungs-, Gutachter- und Managementtätigkeiten, die durch die reguläre Berufshaftpflicht nicht abgedeckt sind.

Hintergrund

Vorteil: Schützt vor finanziellen Schadensersatzforderungen durch Fehler in Beratungsleistungen oder Gutachten ohne Personenschadenkomponente. Prämien für ärztliche Vermögensschadenhaftpflicht liegen oft zwischen 200 und 800 Euro jährlich, günstig im Verhältnis zum Absicherungsumfang. Nachteil: Zusätzliche Police erhöht die Versicherungsanzahl und den Verwaltungsaufwand. Ärzte ohne Gutachter- oder Beratertätigkeit zahlen unnötige Prämien.

Wann gilt das nicht?

Für rein klinisch tätige Ärzte ohne Nebentätigkeiten ist eine Vermögensschadenhaftpflicht überflüssig. Auch Ärzte, die ausschließlich als Angestellte tätig sind und keinerlei Gutachten erstellen, sind abgesichert.

Ärzteversichert analysiert, für welche Nebentätigkeiten eine Vermögensschadenhaftpflicht tatsächlich notwendig ist und dimensioniert die Deckung passend.

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist für Ärzte mit Gutachter- oder Beratertätigkeit unbedingt empfehlenswert; für rein klinisch tätige Ärzte ohne Nebentätigkeiten ist sie überflüssig.

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