Ab 2026 müssen unabhängige Vermögensverwalter nach verschärften MiFID-II-Regelungen gegenüber Mandanten wie Ärzten jährlich vollständig transparent über alle Kosten, Transaktionen und Anlageentscheidungen berichten.

Hintergrund

Für Ärzte als Mandanten verbessert sich damit die Kontrolle über ihr verwaltetes Vermögen erheblich: Versteckte Gebühren (z. B. Retrozessionen, Kickbacks) müssen vollständig offengelegt werden. Gleichzeitig steigen Mindestanforderungen an die Qualifikation der Berater; Ärzte können künftig leichter prüfen, ob ihr Vermögensverwalter tatsächlich unabhängig oder produktgebunden berät. Empfehlenswert: Jetzt bestehenden Vermögensverwaltervertrag auf Unabhängigkeit und Kostentransparenz prüfen.

Wann gilt das nicht?

Bei Direktanlagen über eigene Depot-Apps ohne Vermögensverwalter gelten die MiFID-Berichtspflichten nicht direkt; hier trägt der Arzt selbst die Anlageentscheidung.

Ärzteversichert empfiehlt, den Vermögensverwalter alle drei Jahre auf Performance, Kosten und Interessenkonflikte zu überprüfen.

Ab 2026 sorgen verschärfte MiFID-Berichte für mehr Transparenz bei ärztlichen Vermögensverwaltungsmandaten, Ärzte sollten bestehende Verträge auf versteckte Kosten und Interessenkonflikte prüfen.

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