Kassenärzte benötigen 2026 eine aktualisierte Arzthaftpflicht, die die höheren Patientenzahlen durch Telemedizin-Ziffern und die erweiterten Dokumentationspflichten im GKV-Digitalkontext korrekt abbildet.
Hintergrund
Durch die Einführung neuer telemedizinischer Leistungsziffern behandeln Kassenärzte 2026 mehr Patienten digital. Damit steigt das Haftungsrisiko für Diagnose- und Behandlungsfehler in Videokonsultationen. Versicherer prüfen bei Deckungsanfragen zunehmend, ob die Praxisstruktur und Patientenzahl korrekt deklariert wurden, Untervorsicherung kann im Schadensfall zur anteiligen Leistungskürzung führen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich Präsenzmedizin ohne telemedizinische Leistungen erbringen und deren Patientenzahl seit der letzten Policenaktualisierung nicht wesentlich gestiegen ist, sind von den Änderungen weniger betroffen.
Bei Ärzteversichert überprüfen wir die Arzthaftpflicht von Kassenärzten auf aktuelle Patientenzahlen, telemedizinische Leistungen und ausreichende Deckungssummen.
Kassenärzte sollten ihre Arzthaftpflicht 2026 auf korrekte Patientenzahlen und telemedizinische Leistungen aktualisieren, um Untervorsicherung bei gestiegenen Behandlungsvolumina zu vermeiden.
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