Mit der Einführung der neuen GOÄ 2026 steigen die abrechenbaren Leistungspreise für Privatpatienten erheblich, was bei Behandlungsfehlern zu höheren Schadensersatzansprüchen führt und damit eine Anpassung der Arzthaftpflicht-Deckungssummen erfordert.
Hintergrund
Die neue GOÄ erhöht die Honoraransätze für privatärztliche Leistungen deutlich. Parallel dazu verändert sich die Schadensersatzberechnung bei Behandlungsfehlern: Höhere Behandlungskosten führen zu höheren Verdienstausfallberechnungen und damit zu größeren Schadenssummen. Privatärzte ohne Anpassung ihrer Deckungssumme riskieren Untervorsicherung. Empfohlene Mindestdeckung ab 2026: 5 Mio. Euro je Schadensfall.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte, die ausschließlich diagnostisch tätig sind und keine Eingriffe durchführen, haben ein geringeres Haftungsrisiko; hier sind auch niedrigere Deckungssummen vertretbar. Angestellte Privatärzte im Krankenhaus sind durch die Klinikkollektive mitversichert.
Ärzteversichert überprüft für Privatärzte die Aktualität der Arzthaftpflicht im Lichte der GOÄ-Reform und empfiehlt Anpassungen der Deckungssummen.
Privatärzte sollten ihre Arzthaftpflicht nach Einführung der neuen GOÄ 2026 auf ausreichende Deckungssummen prüfen, höhere Honorarsätze erhöhen das Haftungsvolumen bei Behandlungsfehlern.
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