Der Versicherungsschutz als Privatarzt erfordert höhere Deckungssummen in der Arzthaftpflicht, weil Behandlungsfehler bei zahlungskräftigen Privatpatienten zu deutlich höheren Schadensersatzansprüchen führen können.
Hintergrund
Vorteil: Privatärzte haben durch die GOÄ-Abrechnung deutlich höhere Einnahmen je Behandlungsfall, was den Versicherungsaufwand relativ gering erscheinen lässt. Nachteil: Das Haftungsrisiko je Patient ist höher, da Privatpatienten teurer behandelt werden und entsprechend höhere Verdienstausfälle geltend machen können. Zudem sind Privatpraxen häufig nicht in kollektive Risikostrukturen eingebunden.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte in Anstellungsverhältnissen (z. B. im MVZ als Privatambulanz) sind über den Arbeitgeber mitversichert. Reine Gutachter ohne eigene Behandlungstätigkeit benötigen eine andere Versicherungsstruktur.
Ärzteversichert vergleicht für Privatärzte maßgeschneiderte Arzthaftpflicht-Tarife und stellt sicher, dass Deckungssummen und Risikoprofil korrekt abgestimmt sind.
Als Privatarzt sind höhere Deckungssummen in der Arzthaftpflicht erforderlich, das höhere Behandlungshonorar erhöht entsprechend das Schadensersatzpotenzial bei Behandlungsfehlern.
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