Ärzte mit Doppelzulassung als Kassen- und Privatarzt benötigen eine Arzthaftpflicht, die beide Tätigkeitsbereiche explizit einschließt; Standard-Kassenarztpolicen decken privatärztliche Behandlungsfehler oft nicht ab.
Hintergrund
2026 werden Versicherungsanbieter bei der Risikoprüfung stärker zwischen GKV- und privatärztlicher Tätigkeit differenzieren. Der Hintergrund: Privatärztliche Behandlungen unterliegen einem anderen Haftungsmaßstab (GOÄ vs. EBM) und generieren im Schadensfall höhere Forderungssummen. Eine kombinierte Police, die beide Zulassungstypen abdeckt, ist teurer als eine reine Kassenarztpolice, aber günstiger als zwei separate Einzelpolicen.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ihre Doppelzulassung nur auf dem Papier haben, aber faktisch ausschließlich GKV-Patienten behandeln, können die Privatarzterweiterung möglicherweise weglassen, das Risiko bleibt aber formal bestehen.
Bei Ärzteversichert prüfen wir bei Doppelzulassung den korrekten Versicherungsschutz für beide Tätigkeitsbereiche und optimieren die Deckungssummen.
Ärzte mit Doppelzulassung müssen sicherstellen, dass ihre Arzthaftpflicht ausdrücklich beide Bereiche, GKV und GOÄ, abdeckt; Standardpolicen für Kassenärzte reichen allein nicht aus.
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