Bei einer Praxisrenovierung sind mindestens drei Versicherungsbausteine zu aktivieren: Bauleistungsversicherung für Schäden am Rohbau, erweiterte Betriebsunterbrechungsversicherung für Ausfallzeiten und Bau-Haftpflicht für Schäden an Patienten oder Dritten während der Bauphase.

Hintergrund

2026 steigen Baukosten und Schadensersatzansprüche durch neue HOAI-Honorarsätze; entsprechend müssen Bauleistungsversicherungen höher dotiert sein als in Vorjahren. Wichtig: Während der Renovierung ist die Praxis oft eingeschränkt betriebsfähig, wer keinen Betriebsunterbrechungsschutz hat, verliert Einnahmen ohne Absicherung. Viele Praxisversicherungen suspendieren ihren Schutz bei laufenden Umbaumaßnahmen ohne gesonderte Meldung.

Wann gilt das nicht?

Bei Kleinrenovierungen unter 10.000 Euro, die keine Baugenehmigung erfordern und den Praxisbetrieb nicht einschränken, ist eine spezielle Bauleistungsversicherung nicht zwingend notwendig.

Ärzteversichert begleitet Praxisinhaber durch den Versicherungscheck vor Beginn einer Renovierung und stellt sicher, dass alle Lücken geschlossen sind.

Vor jeder Praxisrenovierung müssen Bauleistungsversicherung, Bau-Haftpflicht und erweiterte Betriebsunterbrechungsdeckung aktiviert werden, fehlende Meldung kann bestehenden Versicherungsschutz aussetzen.

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