Beim Praxis-Neubau sind 2026 mindestens vier Versicherungsbausteine notwendig: Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht, Feuer-Rohbauversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung für die Übergangsphase bis zur Praxiseröffnung.

Hintergrund

Gestiegene Baukosten 2026 machen eine korrekt dimensionierte Bauleistungsversicherung wichtiger denn je: Bei einem Neubau für 800.000 Euro muss die Versicherungssumme die Gesamtbaukosten inklusive Materialpreissteigerungen abdecken. Die Feuer-Rohbauversicherung ist bei vielen Verträgen automatisch für 24 Monate kostenfrei in der Wohngebäudeversicherung enthalten, dieser Übergang zur Praxisgebäudeversicherung muss rechtzeitig erfolgen.

Wann gilt das nicht?

Praxen, die Neubau-Objekte als Mieter beziehen, tragen als Mieter kein Baurisiko; hier ist der Vermieter versicherungspflichtig. Mietpraxen benötigen nur die Inhalts- und Betriebsversicherung.

Bei Ärzteversichert begleiten wir Praxisinhaber von der Baugenehmigung bis zur Praxiseröffnung mit einem vollständigen Versicherungskonzept für den Neubau.

Beim Praxis-Neubau müssen Bauleistungsversicherung, Bauherrenhaftpflicht und Feuer-Rohbauversicherung vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen sein, jeder fehlende Baustein bedeutet ein unversichertes Risiko.

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