Praxisinhaber nach abgeschlossenem Neubau berichten, dass der am häufigsten übersehene Versicherungsbaustein die Bauherrenhaftpflicht ist, obwohl Schäden an Passanten oder Nachbargebäuden durch Bauarbeiten gerade in städtischen Bereichen häufig vorkommen.
Hintergrund
Ein wichtiger Tipp: Bauleistungsversicherung und Bauherrenhaftpflicht bereits beim ersten Architektengespräch beauftragen, nicht erst beim Baubeginn. Viele Ärzte vergessen auch den Übergang von der Rohbauversicherung zur dauerhaften Gebäudeversicherung, dieser sollte automatisiert mit dem Fertigstellungstermin verknüpft sein. Außerdem: Bei Verzögerungen im Bauzeitplan die Bauleistungsversicherung verlängern, da Ablauftermine oft übersehen werden.
Wann gilt das nicht?
Generalunternehmer-Verträge transferieren häufig die Bauherrenhaftpflicht auf den GU; hier muss der Arzt die eigene Police entsprechend reduzieren.
Ärzteversichert unterstützt beim Aufbau eines lückenlosen Versicherungskonzepts für den gesamten Neubauprozess, vom ersten Spatenstich bis zur Praxiseröffnung.
Beim Praxis-Neubau Versicherungen in der Planungsphase beauftragen, besonders Bauherrenhaftpflicht und Rohbauversicherung werden häufig zu spät abgeschlossen oder beim Bauabschluss vergessen.
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