Beim Praxis-Umbau kann die bestehende Inhaltsversicherung ihren Schutz partiell aussetzen, sofern der Versicherer nicht vorab über die Umbaumaßnahmen informiert wurde und die Praxisausstattung durch Baustaubeinwirkung, Feuchte oder Diebstahl beschädigt wird.
Hintergrund
2026 verschärfen Versicherer ihre Prüfung, ob Umbaumaßnahmen korrekt gemeldet wurden. Wer einen Umbau beginnt, ohne die Gebäude-, Inhalts- und Betriebshaftpflichtversicherung zu informieren, riskiert im Schadensfall erhebliche Kürzungen. Wichtig: Eine Umbau-Zusatzklausel (oft kostenlos beim Versicherer beantragbar) stellt sicher, dass der Schutz während der Bauphase aufrechterhalten wird.
Wann gilt das nicht?
Kosmetische Maßnahmen ohne Eingriff in tragende Strukturen, Wasser- oder Stromanlagen erfordern keine gesonderte Versicherungsanpassung.
Bei Ärzteversichert überprüfen wir vor jedem Praxis-Umbau, welche Policen angepasst oder ergänzt werden müssen.
Vor dem Praxis-Umbau alle Versicherer informieren und eine Umbau-Zusatzklausel beantragen, ohne diese Meldung riskieren Praxisinhaber den Verlust des Versicherungsschutzes während der Bauphase.
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