Ambulante OP-Zentren haben durch die Einführung neuer Operationskatalogziffern 2026 ein deutlich ausgeweitetes Leistungsspektrum; damit steigen auch die Haftungsrisiken und die Anforderungen an den Versicherungsschutz entsprechend.

Hintergrund

2026 können ambulante OP-Zentren nach §115b SGB V erweiterte Operationsleistungen erbringen, was höhere Komplikationsraten und entsprechend höhere Schadensersatzansprüche mit sich bringt. Empfohlene Mindestdeckung für ambulante OP-Zentren: 10 Mio. Euro je Schadensfall in der Arzthaftpflicht plus Gerätehaftpflicht für medizinische Apparate (Anästhesiegeräte, Laser, Endoskope). Betriebsunterbrechungsschutz ist bei gerätintensiven Praxen besonders wichtig.

Wann gilt das nicht?

Ambulante OP-Zentren, die ausschließlich Eingriffe unter Lokalanästhesie ohne Vollnarkose durchführen, haben ein reduziertes Haftungsrisiko, das eine niedrigere, aber immer noch substanzielle Deckungssumme rechtfertigt.

Ärzteversichert bietet für ambulante OP-Zentren ein maßgeschneidertes Versicherungskonzept, das Arzt-, Betriebs- und Gerätehaftpflicht integriert.

Ambulante OP-Zentren benötigen 2026 eine Arzthaftpflicht mit mindestens 10 Mio. Euro Deckungssumme plus Gerätehaftpflicht, das erweiterte OP-Spektrum erhöht Haftungsrisiken erheblich.

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