Betreiber ambulanter OP-Zentren berichten, dass die unterschätzte Risikoquelle häufig ein Geräteausfall ist, ein defektes Narkosegerät, das den OP-Betrieb tagelang stilllegt, kann Einnahmeverluste von mehreren Zehntausend Euro verursachen.
Hintergrund
Empfehlenswert: Betriebsunterbrechungsversicherung explizit auf geräteinduzierte Ausfälle auslegen, nicht nur auf klassische Brandfälle. Außerdem: Alle am OP beteiligten Ärzte (ggf. auch freie Mitarbeiter) müssen korrekt in der Arzthaftpflicht des Zentrums erfasst sein; separate Eigenversicherungen freier Operateure reichen nicht aus. Hygiene-Haftpflicht für nosokomial erworbene Infektionen ist ein weiterer relevanter Baustein.
Wann gilt das nicht?
In kleinen Einzel-OP-Praxen mit einem einzigen Operateur und geringem Geräteeinsatz sind vereinfachte Konzepte ausreichend.
Ärzteversichert unterstützt ambulante OP-Zentren mit einem vollständigen Versicherungskonzept, das alle operativen Risiken erfasst.
Betreiber ambulanter OP-Zentren müssen Gerätehaftpflicht, Betriebsunterbrechung und Hygiene-Haftpflicht als eigenständige Versicherungsbausteine planen, Standard-Arzthaftpflichten decken diese Risiken nicht vollständig ab.
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