Betreiber ambulanter OP-Zentren berichten, dass die unterschätzte Risikoquelle häufig ein Geräteausfall ist, ein defektes Narkosegerät, das den OP-Betrieb tagelang stilllegt, kann Einnahmeverluste von mehreren Zehntausend Euro verursachen.

Hintergrund

Empfehlenswert: Betriebsunterbrechungsversicherung explizit auf geräteinduzierte Ausfälle auslegen, nicht nur auf klassische Brandfälle. Außerdem: Alle am OP beteiligten Ärzte (ggf. auch freie Mitarbeiter) müssen korrekt in der Arzthaftpflicht des Zentrums erfasst sein; separate Eigenversicherungen freier Operateure reichen nicht aus. Hygiene-Haftpflicht für nosokomial erworbene Infektionen ist ein weiterer relevanter Baustein.

Wann gilt das nicht?

In kleinen Einzel-OP-Praxen mit einem einzigen Operateur und geringem Geräteeinsatz sind vereinfachte Konzepte ausreichend.

Ärzteversichert unterstützt ambulante OP-Zentren mit einem vollständigen Versicherungskonzept, das alle operativen Risiken erfasst.

Betreiber ambulanter OP-Zentren müssen Gerätehaftpflicht, Betriebsunterbrechung und Hygiene-Haftpflicht als eigenständige Versicherungsbausteine planen, Standard-Arzthaftpflichten decken diese Risiken nicht vollständig ab.

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