Praxislabore unterliegen 2026 verschärften Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) und müssen Laborabfälle und Probenmaterial sicherer entsorgen; die daraus resultierenden Umwelthaftungsrisiken müssen versicherungstechnisch abgedeckt werden.

Hintergrund

Für Praxislabore sind 2026 mindestens drei Versicherungsbausteine relevant: Laborinhalt (hochwertige Analysengeräte), Produkthaftpflicht (Fehler in Laborbefunden können zu Fehlbehandlungen führen) und Umwelthaftpflicht (Laborchemikalienentsorgung). Außerdem: Mit der verstärkten Digitalisierung von Labordaten steigt das Cyber-Risiko; Laborsoftware-Hacks können zur Offenlegung sensibler Patientendaten führen.

Wann gilt das nicht?

Praxen ohne eigenes Labor, die Diagnostik an externe Labore outsourcen, müssen keine eigene Laborversicherung abschließen, das Risiko liegt beim externen Labor.

Ärzteversichert prüft für Praxen mit eigenem Labor, ob alle relevanten Risikobereiche korrekt abgedeckt sind.

Praxislabore benötigen 2026 neben Geräteschutz auch Produkthaftpflicht für Fehlbefunde und Umwelthaftpflicht für Laborabfälle, diese Risiken sind in Standardpolicen oft nicht enthalten.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →