Eine Praxis-interne Arzneimittelversorgung bietet Patienten direkten Zugang zu benötigten Medikamenten und spart Wege, erhöht aber die Produkthaftungsverantwortung des Arztes auf das Niveau eines Herstellers.

Hintergrund

Vorteil: Direktversorgung mit Infusionslösungen, Rezepturen oder Notfallmedikamenten verbessert die Versorgungsqualität und kann ein Alleinstellungsmerkmal für bestimmte Fachrichtungen sein. Nachteil: Der Arzt wird zum Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes; das Haftungsrisiko übersteigt das normale Behandlungsfehlerrisiko deutlich. Zusatzkosten für Produkthaftpflicht und Lagerhaltung müssen einkalkuliert werden.

Wann gilt das nicht?

Für Praxen ohne eigene Rezepturanfertigung oder Arzneimittelvorratshaltung sind diese Überlegungen nicht relevant.

Ärzteversichert analysiert, ob eine Praxis-Apotheke wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Versicherungsstruktur das Konzept sicher absichert.

Eine Praxis-Apotheke bietet Versorgungsvorteile, macht den Arzt aber zum Hersteller im Haftungsrecht, eine eigenständige Produkthaftpflicht ist daher unverzichtbar.

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →