Tageskliniken haben 2026 durch erweiterte KHEntgG-Abrechnungsmöglichkeiten für stationsäquivalente Behandlungen (StäB) einen veränderten Leistungsumfang, der auch neue Versicherungsanforderungen stellt, insbesondere für den Nacht- und Wochenendschutz bei erweiterten Behandlungszeiten.
Hintergrund
Stationsäquivalente Behandlungen in Tageskliniken bedeuten intensive medizinische Betreuung ohne vollstationäre Aufnahme. Das Haftungsrisiko steigt bei psychisch kranken Patienten, die tagsüber behandelt werden aber nachts allein zu Hause sind, Suizidversuche oder Behandlungsunterbrechungen in der Freizeit fallen in eine versicherungsrechtliche Grauzone. Eine explizite Klausel für StäB-Haftungsrisiken sollte in der Betriebshaftpflicht enthalten sein.
Wann gilt das nicht?
Tageskliniken mit reinem ambulanten Charakter ohne stationsäquivalente Behandlungen sind weniger betroffen; hier reicht eine erweiterte Betriebshaftpflicht.
Bei Ärzteversichert analysieren wir für Tageskliniken den aktuellen Versicherungsschutz auf Vollständigkeit bei stationsäquivalenten Behandlungen.
Tageskliniken mit stationsäquivalenten Behandlungen benötigen 2026 eine explizite Haftpflichtklausel für diese Leistungsform, Standard-Krankenhausversicherungen decken dieses Hybrid-Modell oft nicht vollständig ab.
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