Tagesklinik-Betreiber berichten, dass der häufigste Fehler ist, die Police jahrelang unverändert zu lassen, obwohl sich das Leistungsspektrum erheblich ausgeweitet hat, insbesondere durch neue Abrechnungsoptionen für psychosomatische oder psychiatrische Tageskliniken.

Hintergrund

Empfehlenswert: Jährlicher Versicherungscheck durch einen auf Heilberufe und Kliniken spezialisierten Versicherungsmakler. Besonders relevant: Betriebshaftpflicht auf alle angebotenen Behandlungsformen prüfen, Cyber-Versicherung für digitale Patientenakten und Haftpflicht für das beschäftigte Pflegepersonal. Bei Tageskliniken mit psychiatrischer Betreuung ist die Suizid- und Fremdgefährdungshaftpflicht ein kritischer Baustein.

Wann gilt das nicht?

Tageskliniken mit rein körpermedizinischem Spektrum und klaren Behandlungsprotokollen haben ein geringer differenziertes Versicherungsprofil.

Ärzteversichert begleitet Tageskliniken mit einem regelmäßigen Versicherungscheck, der auf die spezifischen Anforderungen dieser Versorgungsform ausgerichtet ist.

Tageskliniken sollten ihren Versicherungsschutz jährlich auf Vollständigkeit prüfen, insbesondere wenn neue Behandlungsformen (z. B. StäB) eingeführt wurden, die separate Haftpflichtklauseln erfordern.

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